Plieske + Lederer GmbH

Reparatur & Wartung

Medizintechnische Kontrollen, Reparaturen und Wartung - Aus unserer hauseigenen Werkstatt

Als Allround-Serviceprovider bieten wir bereits seit Firmenbeginn alles an Dienstleistungen rund um medizintechnische Geräte an. Seit 2024 auch InHouse in unserer hauseigenen, zertifizierten Werkstatt und vor Ort in Bonn, Köln und in ganz NRW. 

Abgesehen von Wartungen und Reparaturen aller medizinischen Geräte wie Sterilisatoren, EKG-Geräten, Lungenfunktionsgeräten oder OP-Lampen bieten wir auch messtechnische Kontrollen (MTK) nach MPBetreibV (etwa für Ergometer und Blutdruckmessgeräte) und sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach MPBetreibV sowie nach DGUV V3/BGV A3.

Unser Team aus Medizintechnikern blickt auf jahrzehntelange Erfahrung und Zusammenarbeit zurück – Überzeugen Sie sich jetzt und melden Sie sich für eine umfassende Beratung unter 02241 165 850 (Mo-Fr 8.00-16.30).

Unsere Leistungen

Für mehr Infos einfach klicken.

Sicherheitstechnische Kontrolle nach §11 MPBetreibV

Nach §11 der MPBetreibV sind Betreiber bestimmter Medizingeräte– etwa Defibrillatoren oder HF-Chirurgiegeräte – verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) zu unterziehen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit dieser Geräte dauerhaft zu gewährleisten und Risiken für PatientInnen und Anwendende zu minimieren.

Unsere qualifizierten Techniker führen die STK Ihrer Medizinprodukte gemäß den Vorgaben der MPBetreibV durch – schnell, zuverlässig und direkt in Ihrer Praxis oder Klinik. Dabei prüfen wir die betroffenen Geräte umfassend: Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und präzise elektrische Messungen sind Teil des standardisierten Prüfverfahrens.

Nach erfolgreicher Durchführung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin sowie ein ausführliches Prüfprotokoll zur rechtssicheren Nachverfolgung – Und auf Wunsch erinnern wir Sie vor Ihrer nächsten Prüfung und planen diese mit Ihnen.

STKs nach MPBetreibV:

  • Defibrillatoren und AEDs
  • Reizstromgeräte, EMGs, EEGs
  • Hochfrequenzgeräte (HF-Chirurgie Geräte)
  • Infusions- und Spritzenpumpen Druckminderer
  • Laborgeräte
  • Zentrifugen
  • Spirometer
  • Liegeergometer
  • CTGs, Absaugpumpen, Kaltlichtquellen, Professoren und Überwachungsmonitore
  • Pulsoxymeter
  • Beatmungsgeräte
  • Dental-/HNO- und Ophtal-Einheiten
  • EKGs, EKG-Sauganlagen und Langzeit-EKGs
  • Medizinische Kühlschränke
  • Gynäkologische Stühle
  • ME-System

Ratgeber zum Thema STK

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind, verpflichtend.

STK-Pflichtig sind beispielsweise Defibrillatoren, Reizstromtherapiegeräte, HF-Chirurgiegeräte, Infusionsgeräte und Beatmungsgeräte. Diese Geräte beeinflussen wichtige Körperfunktionen, weshalb deren einwandfreie Funktion regelmäßig überprüft werden muss.

Unsere zertifizierten und erfahrenen Medizintechniker führen STK-Prüfungen mit modernsten Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Dokumentationssystemen durch. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und führen im Rahmen einer STK auch eine umfangreiche technische Sicherheitsprüfung durch.

  • Die STK-Prüfung führen wir bei Ihnen vor Ort oder in unserer zertifizierten Servicewerkstatt durch
  • Wir testen unter anderem alle sicherheitsrelevanten Funktionen und Anzeigen und die Einhaltung der Messwerte nach Herstellervorgaben.
  • Nach der erfolgreich durchgeführten STK-Prüfung erhalten Sie von uns ein rechtssicheres, umfassendes Prüfprotokoll und eine gültige Prüfplakette.
  • Auf Wunsch erhalten Sie rechtzeitig zu Ihrer nächsten Prüfung eine Erinnerung von uns

Spätestens alle zwei Jahre muss eine eine STK-Prüfung für Ihre medizintechnischen Geräte durchgeführt werden. Seit 01.01.2017 gilt diese Pflicht herstellerunabhängig für alle Defibrillatoren. 

Eine STK-Befreiung für Defibrillatoren ist nun nur noch möglich, wenn jeder der folgenden vier Punkte zutrifft:

  • Es ist eine Anwendung durch Laien vorgesehen
  • Das Gerät ist selbsttestend
  • Das Gerät wird im öffentlichen Raum aufbewahrt
  • Der Betreiber führt regelmäßig Sichtkontrollen durch

Spätestens alle zwei Jahre muss eine eine STK-Prüfung laut § 11 der MPBetreibV für Ihre medizintechnischen Geräte durchgeführt werden.

Dies gilt für alle STK-pflichtigen Medizinprodukte – es sei denn, der Hersteller schreibt einen kürzeren Intervall vor oder sie als Betreiber bemerken potenzielle Mängel – Dann sind sie verpflichtet, rechtzeitig sicherheitstechnische Kontrollen durchführen zu lassen.

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Prüfinterwalle lückenlos zu dokumentieren – beispielsweise in einem Medizinproduktebuch. Mit unserem Rundum-STK-Service unterstützen wir Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften!

Unsere Medizintechniker kommen zum vereinbarten Termin in Ihre Praxis, Klinik oder Labor und hat dabei die modernste Prüftechnik dabei.

Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung: Alle sicherheitsrelevanten Funktionen, Anzeigen und Bedienelemente werden auf korrekte Arbeitsweise getestet.

Mit unserem Prüfequipment messen unsere Techniker daraufhin die Energieabgabe, etwa bei Defibrillatoren oder chirurgischen Geräten. Auch die Sicherheitsentladung wird geprüft, um sicherzustellen, dass gespeicherte Energie nach der Anwendung gefahrlos abgebaut wird. Hat das Gerät eine Analysefunktion, wird diese auf Ihre Genauigkeit kontrolliert.

Bei Geräten mit begrenzter Haltbarkeit oder integrierten Verbrauchsmaterialien erfolgt zudem eine Prüfung der Haltbarkeit und bei Bedarf der Austausch von Verfalls- oder Verbrauchskomponenten.

Abschließend dokumentieren unsere Techniker alle Prüfergebnisse sorgfältig im STK-Prüfprotokoll. Dieses dient Ihnen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden.

Zusätzlich bringt unser Techniker noch eine Prüfplakette an Ihrem Gerät an und führt mit Ihnen eine Abschlussberatung durch, wo Sie über eventuelle Mängel informiert werden und wir die Prüfungsergebnisse mit Ihnen durchgehen.

Eine STK dürfen nur Personen durchführen, die nach § 5 der MPBetreibV über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Dazu gehören aktuelle fachliche Kenntnisse, Praxiserfahrung in der Medizintechnik und ordnungsgemäß zugelassene, kalibrierte Prüfmittel.

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der Medizintechnik brignen unsere Techniker funtiertes Fachwissen und höchste Sorgfalt mit. Sie sind umfassend zertifiziert und Ihre Qualifikationen werden regelmäßig aufgefrischt und ergänzt – Damit wir immer auf dem neusten Stand gesetzlicher Vorgaben und technischer Entwicklungen bleiben.

Für die Durchführung der STKs verwenden wir moderne Prüfgeräte, ergänzt durch ein großes Sortiment an Original-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien. 

Allgemeine Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN 0701/0702, DGUV V3 und DIN EN 62353

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für den sicheren Praxisbetrieb.

Ob in Arztpraxis, Labor, Klinik oder Büro: Unsere Medizintechniker übernehmen die elektrische Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0701-0702, DGUV Vorschrift 3 sowie DIN EN 62353 zuverlässig in Bonn und Köln.
ie DIN VDE 0701/0702 regelt die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte – sowohl nach Reparaturen als auch im laufenden Betrieb.

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Für medizinische Geräte gilt zusätzlich die DIN EN 62353, die auf die Anforderungen in Arztpraxen, Kliniken und Laboren zugeschnitten ist. Sie stellt sicher, dass medizinische Geräte auch langfristig zuverlässig und gefahrlos eingesetzt werden können.

Wir prüfen die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen und stationären Geräte normgerecht durch, dokumentieren alle Messergebnisse und unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN EN 62353 inkl. Funktionsprüfung:

  • Ultraschallgeräte
  • EKG-Geräte
  • Saugelektrodenanlagen
  • Spirometer
  • Pulsoximeter
  • Patientenmonitore
  • Fetalmonitore/ Fetaldoppler
  • Patientenliegen und Pflegebetten

 

Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN 0701/0702 & DGUV V3:

  • Geräte der Schutzklasse I, II oder III
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Ortsveränderliche und transportable elektrische Betriebsmittel
  • PC-Systeme und Komponenten
  • Beleuchtung
  • Haushaltsgeräte
  • und viele weitere Geräte

Ratgeber zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit

Eine Prüfung nach DGUV V3 dient der Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und ist u. a. für Betreiber von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen verpflichtend.
Dabei werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft – Für die Sicherheit von Benutzern und Benutzerinnen der Elektrogeräte.

Eine DGUV V3 Prüfung umfasst eine umfassende Sichtprüfung, Funktions- und Messprüfung durch unsere Medizintechniker. Es gibt unterschiedliche Normen für bewegliche und ortsfeste Geräte – All das können unsere Techniker Ihnen Schritt für Schritt auch vor Ort erklären.

Durch die Prüfung erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihre Praxis oder Klinik im Einklang mit dem aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften steht. Sie erhöht die Arbeitssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und verlängert die Lebensdauer Ihrer Geräte. Außerdem können wir so Energieeffizienzprobleme feststellen und beheben – Um Ihre Betriebskosten zu senken.

Sie erhalten von uns im Anschluss der Prüfung eine Prüfplakette und einen Prüfbericht.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel in medizinischen Einrichtungen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Dies gilt ausnahmslos für alle elektrischen Geräte, sofern keine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) vorgeschrieben ist.

Insbesondere betrifft das Behandlungsstühle, Untersuchungsliegen, Büro- und IT-Technik wie PCs, Monitore und Drucker, Kleingeräte, Kühlschränke, aber auch Steckdosenleisten und Ladegeräte.

 

Die DGUV V3 Prüfung muss regelämßig stattfinden. Dies geschieht entweder in festgelegten Zeitabständen oder nach bestimmten Ereignissen, um die elektrische Sicherheit von Geräten und Anlagen zu gewährleisten.

Konkret bedeutet das, dass nach jeder Instantsetzung, Reparatur oder Änderung eines elektrische Geräts eine Prüfung stattfinden muss.

Für medizinisch genutzte Geräte gilt zusätzlich die Norm DIN EN 62353 (VDE 0751-1). Diese schreibt keine festen Prüfintervalle vor, empfiehlt jedoch eine jährliche Überprüfung der elektrischen Sicherheit. In der Praxis hat sich der jährliche Rhythmus auch bei vielen Einrichtungen etabliert, insbesondere in Arztpraxen, Kliniken und Laboren.

Je nach Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Gerätegruppe kann auch ein verkürzter Prüfintervall sinnvoll oder erforderlich sein – Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an unter 02241 – 165 850.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und unser Techniker wird pünktlich in Ihrer Praxis oder Klinik mit allen entsprechenden Messgeräten sein.

Die DGUV V3-Prüfung Ihrer elektrischen Geräte erfolgt daraufhin normgerecht nach DIN VDE 0105-100 bzw. DIN VDE 0100-600 und gliedert sich in drei Prüfschritte:

  • Sichtprüfung
    Zunächst wird das Gerät auf äußere Schäden, fehlende Komponenten oder unsachgemäße Nutzung kontrolliert. Dabei werden Stecker, Gehäuse, Leitungen und Kennzeichnungen geprüft.
  • Funktionsprüfung
    In einem zweiten Schritt wird getestet, ob das Gerät im Betrieb zuverlässig funktioniert. Auch sicherheitsrelevante Szenarien – wie ein Kurzschluss oder Ausfall der Schutzleiterverbindung – werden simuliert.
  • Messungen
    Abschließend erfolgen elektrische Messungen, z. B. des Schutzleiterwiderstands, Isolationswiderstands oder des Ableitstroms. Diese Werte zeigen, ob das Gerät den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Alle Prüfergebnisse werden dann vor Ort von unseren Technikern rechtssicher dokumentiert – inklusive Prüfprotokoll und Prüfplakette. Im Falle eines Schadens können Sie so den einwandfreien Zustand Ihrer Geräte gegenüber Versicherungen oder Behörden belegen.

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) darf nur von Elektrofachkräften werden. Das schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verbindlich vor.

Unsere Medizintechniker haben:

  • Elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium
  • Über 20 Jahre Berufserfahrung 
  • Die nötige Fachkenntniss

Sie sind außerdem mit den einschlägigen Normen, Vorschriften und Prüfverfahren vertraut und besuchen regelmäßige Schulungen. 

Wir verwenden auschließlich geeignete, kalibrierte Mess- und Prüfmittel um Ihnen höchste Qualität zu sichern.

Messtechnische Kontrollen (MTK) nach §14 MPBetreibV

Nach § 11 der MPBetreibV sind Betreiber bestimmter Medizinprodukte – etwa Blutdruckmessgeräte, Thermometer oder Infusionspumpen – verpflichtet, diese regelmäßig einer messtechnischen Kontrolle zu unterziehen. Ziel ist es, die Messgenauigkeit der Geräte dauerhaft zu gewährleisten und damit Patientensicherheit und Behandlungsqualität zu sichern.

Unsere erfahrenen Techniker führen die MTK Ihrer Medizinprodukte fachgerecht, normgerecht und zuverlässig durch – direkt in Ihrer Praxis, Klinik oder Einrichtung. Geprüft wird nach den geltenden Vorgaben der MPBetreibV sowie der relevanten Normen.

Im Fokus stehen dabei die Überprüfung der Messfunktionen, Kalibrierung, messtechnische Abweichungen sowie die Dokumentation gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Ihre Geräte eine MTK-Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin sowie eine vollständige, rechtssichere Prüfdokumentation zur lückenlosen Nachverfolgung.

MTK nach MPBetreibV:

  • Sitz- und Liegeergometer
  • 24h Blutdruckmessgeräte
  • Automatische und manuelle Blutdruckmessgeräte
  • Infrarot-Thermometer / Audiometer

Ratgeber zum Thema MTK

Wir führen messtechnische Kontrollen (MTK) z. B. für Blutdruckmessgeräte, medizinische Thermometer, Audiometer und Ergometer durch. 

Unsere Prüfverfahren entsprechen dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“.
Nach erfolgreich durchgeführter MTK-Prüfung erhalten Sie ein umfassendes und rechtssicheres Prüfprotokoll sowie eine gültige Prüfplakette.

Bei einer messtechnischen Kontrolle (MTK) wird die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft.

Die regelmäßige Prüfung ist erforderlich, da falsche Messwerte zu falschen Diagnosen führen und für Ihre Patienten fatale Konsequenzen haben können. In Anlage 2 der MPBetreibV finden Sie alle Medizinprodukte, bei welchen eine messtechnische Kontrolle erforderlich ist. Dazu zählen z. B. Blutdruckmessgeräte, Ergometer, Thermometer, Audiometer oder Augentonometer.

Sie finden die medizinproduktspezifischen Prüffristen für messtechnische Kontrollen in Anlage 2 der MPBetreibV. Bei Blutdruckmessgeräten gilt bspw. eine Prüffrist von 2 Jahren.

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde oder mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte MTK-Prüfung stattgefunden hat. Von den Prüffristen in Anlage 2 abweichend muss eine MTK immer dann durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass zulässige Fehlergrenzen nicht eingehalten werden.

Erstellung von Praxisdokumenten

Ein Medizinproduktebuch ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß § 12 der MPBetreibV in Deutschland und verpflichtend für alle Betreiber – also zum Beispiel für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kliniken oder Labore.

Es ist erforderlich für aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte, die regelmäßig gewartet oder geprüft werden müssen. Im Allgemeinen bietet es eine Auflistung aller Geräte, inklusive Datum der Inbetriebnahme, Seriennummer, Standort und vergangene Wartungen. 

Wir erstellen Ihnen Ihr Medizinproduktebuch, um allen gesetzlichen Forderungen zu ensprechen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung und beim Ausfüllen anderer wichtiger Praxisdokumente nach MPBetreibV und MPG wie ein Bestandsverzeichnis, Wartungspläne, Schulungsnachweise und andere QM-Dokumente. So genügen Sie nicht nur allen gesetzlichen Anforderungen, sondern behalten auch den Überblick.

Reparatur, Aufbau & Wartung Ihrer Medizintechnik

Viele medizintechnische und labortechnische Geräte müssen regelmäßig gewartet werden – das beinhaltet Software-Updates, den Austausch von Verschleißteilen, Reinigung und Desinfektion der Geräte, Einstellungen der Gerätekonfiguration sowie alle relevanten Sicherheitsprüfungen.

Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie! 

Zusätzlich setzen wir Ihre medizintechnischen und labortechnischen Geräte auch wieder instand, wenn es mal nötig ist. Unsere geprüften und zertifizierten Medizintechniker sorgen für eine schnelle Reparatur Ihrer Geräte – Um Ausfallzeiten zu reduzieren und die Langlebigkeit Ihrer Produkte zu garantieren. Wenn möglich, machen wir das direkt vor Ort in Ihrer Praxis. Auf Wunsch oder wenn nötig, reparieren wir Ihre Geräte in unserer Werkstatt – Als Allround-Service kümmern wir uns um die Abholung bis zur Wiederaufstellung.

Und wenn Sie in unserem Medizintechnik-Shop oder woanders etwas gekauft haben und einen Aufbau oder Einweisung benötigen, sind wir auch gerne für Sie da – Bei allen medizintechnischen Geräten.

Wartungs- und Reparaturanfrage

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Falls vorhanden
Ansprechpartner
Wir bitten um ein/en
Hiermit akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen