Plieske + Lederer bietet Dienstleistungen zu unserem gesamten Sortiment an medizinischen und labortechnischen Geräten. Unsere qualifizierten Techniker erkennen schnell den jeweiligen Servicebedarf und bietet die effizienteste Lösung – wenn möglich auch vor Ort.
Darüber hinaus sind die Abholung der defekten Ausstattung und die schnellstmögliche Rücklieferung der reparierten Geräte aus unserer autorisierten Fachwerkstatt, auch außerhalb der Garantie, Teil des umfassenden Kundenservice.
Ganz gleich ob Sterilisatoren, EKG-Geräte, Lungenfunktionsgeräte, OP-Lampen oder sonstige technische Ausstattung: Für jede Anforderung helfen unsere geschulten Servicetechniker kompetent weiter und leisten professionelle Unterstützung.
Darüber hinaus sind messtechnische Kontrollen (MTK) nach MPBetreibV (etwa für Ergometer und Blutdruckmessgeräte) und sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach MPBetreibV sowie nach DGUV V3/BGV A3 im Portfolio unserer Medizintechniker.
Unserer Leistungen
STK:
MTK:
Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN EN 62353 inkl. Funktionsprüfung:
Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN 0701/0702 & DGUV V3:
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind, verpflichtend. Unsere zertifizierten und erfahrenen Medizintechniker führen STK-Prüfungen mit modernsten Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Dokumentationssystemen durch. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, indem wir Sie u. a. rechtzeitig über fällige STK-Prüfungen informieren.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Defibrillator/ AED im Notfall einwandfrei funktioniert. Deswegen sind Sie verpflichtet, spätestens alle zwei Jahre eine STK-Prüfung für Ihr Gerät durchführen zu lassen. Seit 01.01.2017 gilt diese Pflicht herstellerunabhängig für alle Defibrillatoren.
Eine STK-Befreiung für Defibrillatoren ist nun nur noch möglich, wenn jeder der folgenden vier Punkte zutrifft:
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach § 11 MPBetreibV ist eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV. Sie dient dazu, mögliche Mängel frühzeitig zu entdecken und zu beheben. Zu den Medizinprodukten der Anlage 1 zählen z.B. Defibrillatoren, Reizstromtherapiegeräte, HF-Chirurgiegeräte, Infusionsgeräte und Beatmungsgeräte. Diese Geräte beeinflussen wichtige Körperfunktionen, weshalb deren einwandfreie Funktion regelmäßig überprüft werden muss. Betreiber (Praxisinhaber) sind dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Kontrollen regelmäßig in Auftrag zu geben. Der Prüfungsdienstleister muss die nötige Qualifikation und Erfahrung besitzen, um die Geräte fachkundig zu prüfen und zu beurteilen.
Spätestens alle zwei Jahre ist eine sicherheitstechnische Kontrolle fällig. Wenn jedoch aufgrund der Erfahrung zu einem früheren Zeitpunkt mit Mängeln zu rechnen ist, sind Sie als Betreiber (Praxisinhaber) verpflichtet, rechtzeitig sicherheitstechnische Kontrollen durchführen zu lassen.
Wir führen messtechnische Kontrollen (MTK) z. B. für Blutdruckmessgeräte, medizinische Thermometer, Audiometer und Ergometer durch.
Unsere Prüfverfahren entsprechen dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“.
Nach erfolgreich durchgeführter MTK-Prüfung erhalten Sie ein umfassendes und rechtssicheres Prüfprotokoll sowie eine gültige Prüfplakette.
Bei einer messtechnischen Kontrolle (MTK) wird die Messgenauigkeit von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft. Die regelmäßige Prüfung ist erforderlich, da falsche Messwerte zu falschen Diagnosen führen und für Ihre Patienten fatale Konsequenzen haben können. In Anlage 2 der MPBetreibV finden Sie alle Medizinprodukte, bei welchen eine messtechnische Kontrolle erforderlich ist. Dazu zählen z. B. Blutdruckmessgeräte, Ergometer, Thermometer, Audiometer oder Augentonometer.
Sie finden die medizinproduktspezifischen Prüffristen für messtechnische Kontrollen in Anlage 2 der MPBetreibV. Bei Blutdruckmessgeräten gilt bspw. eine Prüffrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde oder mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte MTK-Prüfung stattgefunden hat. Von den Prüffristen in Anlage 2 abweichend muss eine MTK immer dann durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass zulässige Fehlergrenzen nicht eingehalten werden.
Eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 dient der Unfallverhütung und ist u. a. für Betreiber von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen verpflichtend.
Dabei werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft, denn diese bergen Risiken, z. B. durch mögliche Brände oder Stromschläge.
Alle elektrischen Geräte und Anlagen in Ihrer Praxis, für die keine STK vorgeschrieben ist, unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV-V3.
Die Prüfung Ihrer Geräte erfolgt nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 in drei Schritten: