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§ Behörden
Gesundheitsamt, Bezirksregierung oder Konzession nach §30 Gewerbeordnung (GewO)
Behördliche Begehungen müssen gut vorbereitet sein. Unsere Hygienefachberater helfen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Durch jahrelange Erfahrung wissen wir wo die Behörden im Praxisbetrieb genau hinschauen. Sprechen Sie uns an und sehen Sie behördlichen Kontrollen ruhig und entspannt entgegen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung zur Konzession von Privatkrankenanstalten nach §30 Gewerbeordnung (GewO).
Wir stehen Ihnen zur Verfügung bei:
Individuelle Planung nach Ihren Wünschen
Optimierung der Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung aller Vorschriften
Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen und Darlehen
Ausarbeitung kostengünstiger Angebote
Vermittlung von Objekten, Handwerkern und Architekten
Überwachung der baulichen Maßnahmen
Unsere Dienstleistung für Sie:
Vorab-Ortsbegehung mit Statuserhebung
Begleitung bei der behördlichen Begehung
Hilfestellung zur Konzession nach §30 Gewerbeordnung
Erstellung eines Hygieneplans
Erstellung von Desinfektionsplänen
Erfassungskonzept nosokomialer Infektionen
Konzept zur Aufzeichnung und Bewertung von Erregern
Erstellung von Verfahrensanweisungen
Erstellung eines Bestandsverzeichnis
In Absprache mit unserem Fachmann für Krankenhaushygiene werden die wichtigsten Aspekte bis ins letzte Detail besprochen und gesetzeskonform umgesetzt.